Nutzungsbestimmungen Schelmengrube

Der Springplatz in der Schelmengrube (Grasplatz) steht ab sofort zu Übungszwecken für pferdesportliche Aktivitäten gemäss folgenden provisorischen Nutzungsbestimmungen allen Reiterinnen und Reitern sowie allen Fahrerinnen und Fahrern zur Verfügung.

   
Nutzungsberechtigte          

Alle Aktivmitglieder des Reitvereins Stammheimertals dürfen den Springplatz benützen.

   
Öffnung und Sperrung des Platzes          

Die Öffnung und die Sperrung des Platzes sind primär abhängig von den Bodenverhältnissen. Zur Schonung des Platzes im Hinblick auf eine Veranstaltung wird der Platz gegebenenfalls ebenfalls gesperrt. Für die Öffnung und Sperrung ist das verantwortliche Komissionsmitglied zuständig. Die massgebende Information über die Öffnung/Sperrung befindet sich auf unserer Website. Eine allfällige Sperrung ist zwingend zu beachten.

   
Benützungsgebühren          

Für Mitglieder des Reitvereins Stammheimertal wird keine Gebühr erhoben. Für nicht Mitglieder wird eine Gebühr von CHF 30.-- pro Benützung und Pferd fällig.
 

Organisierte Nutzung          

Gruppen ab fünf Pferd-Reiterpaare und organisierte Fahrerinnen und Fahrer müssen sich vorgängig anmelden.

   
Pflege und Unterhalt          

Organisiert wird die Pflege und der Unterhalt durch die zuständige Komission. Für Arbeitseinsätze wird erwartet, dass diejenigen Vereinsmitglieder aktiv mithelfen, welche den Platz regelmässig nutzen.