Der Springplatz Schelmengrube sowie die Fahrwiese neben dem Sandviereck stehen gemäss folgenden Nutzungsbestimmungen zur Verfügung.
Nutzungsberechtigte
Alle Aktivmitglieder mit ihren eingelösten Pferden für Halle und/oder Allwetterplatz.
Nichtmitglieder gegen eine Benutzungsgebühr.
Die Öffnung und die Sperrung der Plätze ist primär abhängig von den Bodenverhältnissen. Zur Schonung im Hinblick auf eine Veranstaltung werden die Plätze gegebenenfalls ebenfalls gesperrt. Für die Öffnung und Sperrung ist das verantwortliche Komissionsmitglied zuständig. Die massgebende Information über die Öffnung/Sperrung befindet sich auf unserer Website. Eine allfällige Sperrung ist zwingend zu beachten.
Für Mitglieder des RVS wird keine Gebühr erhoben.
Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von CHF 30.- pro Benützung und Pferd fällig.
Gruppen ab fünf Pferd-Reiterpaare und organisierte Fahrerinnen und Fahrer müssen sich vorgängig anmelden.
Organisiert wird die Pflege und der Unterhalt durch die zuständige Komission. Für Arbeitseinsätze wird erwartet, dass diejenigen Vereinsmitglieder aktiv mithelfen, welche die Plätze regelmässig nutzen.
Schelmengrube &
Fahr- / Reitwiese sind geöffnet
Schelmengrube 517
8477 Oberstammheim