Nutzungsbestimmungen Springplatz Schelmengrube und Fahrwiese

Der Springplatz Schelmengrube sowie die Fahrwiese neben dem Sandviereck stehen gemäss folgenden Nutzungsbestimmungen zur Verfügung.

 

Nutzungsberechtigte          

Alle Aktivmitglieder mit ihren eingelösten Pferden für Halle und/oder Allwetterplatz.

Nichtmitglieder gegen eine Benutzungsgebühr.

   
Öffnung und Sperrung Springplatz & Fahrwiese

Die Öffnung und die Sperrung der Plätze ist primär abhängig von den Bodenverhältnissen. Zur Schonung im Hinblick auf eine Veranstaltung werden die Plätze gegebenenfalls ebenfalls gesperrt. Für die Öffnung und Sperrung ist das verantwortliche Komissionsmitglied zuständig. Die massgebende Information über die Öffnung/Sperrung befindet sich auf unserer Website. Eine allfällige Sperrung ist zwingend zu beachten.

   
Benutzungsgebühren          

Für Mitglieder des RVS wird keine Gebühr erhoben.
Für Nichtmitglieder wird eine Gebühr von CHF 30.- pro Benützung und Pferd fällig.

 

Organisierte Nutzung          

Gruppen ab fünf Pferd-Reiterpaare und organisierte Fahrerinnen und Fahrer müssen sich vorgängig anmelden.

   
Pflege und Unterhalt          

Organisiert wird die Pflege und der Unterhalt durch die zuständige Komission. Für Arbeitseinsätze wird erwartet, dass diejenigen Vereinsmitglieder aktiv mithelfen, welche die Plätze regelmässig nutzen.